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KOSTENERSTATTUNG DURCH DIE KRANKENKASSE

Wenn Sie aus medizinischen Gründen eine Diät einhalten sollten, können Sie sich die Beratungskosten anteilig von Ihrer Krankenkasse rückerstatten lassen. 
Sie können eine Kostenerstattung für ernährungstherapeutische Leistungen in Anspruch nehmen, wenn:

- Sie sich ein ärztliches Attest mit Indikation und die, für Ihre Indikation, wichtigen Eckdaten ausstellen lassen;

- Mit Ihrer Krankenkasse Kontakt aufnehmen;

- Die Beratungsrechnung zusammen mit der ärztlichen Indikationsbescheinigung bei Ihrer Krankenkasse vorlegen.